Antwort 16.09.2026 von Stephan Brandner AfD
Das Sozialgericht Frankfurt am Main hat einen Eilantrag einer betroffenen Patientin auf Fortführung der Erstattung bereits abgewiesen.
Das Sozialgericht Frankfurt am Main hat einen Eilantrag einer betroffenen Patientin auf Fortführung der Erstattung bereits abgewiesen.
Die Änderungen zielen insbesondere auf die Frage ab, inwieweit Cannabisblüten im Vergleich zu standardisierten Cannabisarzneimitteln ausreichend medizinisch belegt und für eine reguläre Erstattung geeignet sind.
Eine konkrete Berechnung ist mir nicht bekannt.
Dieser ist Ihr zuständiger Abgeordneter und wird sich mit Sicherheit genauso engagiert um Ihr Anliegen kümmern, wie es Frau Zeulner in ihrem Wahlkreis tut.