Antwort 21.07.2026 von Carsten Körber CDU
Erst wenn ein Gesetzentwurf vorliegt, wird sich beurteilen lassen, wie die angekündigten Änderungen im Einzelnen umgesetzt werden sollen. Dieser wird anschließend im parlamentarischen Verfahren beraten.
Erst wenn ein Gesetzentwurf vorliegt, wird sich beurteilen lassen, wie die angekündigten Änderungen im Einzelnen umgesetzt werden sollen. Dieser wird anschließend im parlamentarischen Verfahren beraten.
Ihr mitgesendeter Artikel ist bereits veraltet und berücksichtigt nicht die Ergebnisse der Rentenkommission.
Ich möchte Ihnen nichts beschönigen: Die Reformen im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes verlangen der Psychotherapie schmerzhafte Kompromisse ab.
Dass ausgerechnet bei der psychotherapeutischen Versorgung zu sparen, so dass am Ende weniger Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen, ist nicht richtig und entspricht nicht den Bedarfen
Der Landtag ist nicht zuständig und in Debatten im Bund bin ich nicht eingebunden