Bei den gerade veröffentlichten Recherchen u. a. durch den NDR hat sich ein Sprecher der US-Army zu dem Thema geäußert und Lagerung von Streumunition in Miesau und Transport von dort in die Ukraine bestätigt. Das nehme ich – wie bereits gesagt – sehr ernst und werde mich mit der Bitte um Bewertung der Aussagen des Army-Sprechers an die Bundesregierung wenden.
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Frage von Karl-Heinz A. • 27.07.2024
Antwort von Matthias Mieves SPD • 01.08.2024
Frage von Ayden J. • 27.07.2024
Antwort von Sven Lehmann Bündnis 90/Die Grünen • 01.08.2024
Kurz gesagt ist Ihr Anliegen im Selbstbestimmungsgesetz also nicht konkret festgelegt und daher die Standesämter für die Auslegung zuständig.
Frage von Joachim M. • 25.07.2024
Antwort ausstehend von Cem Özdemir Bündnis 90/Die Grünen
Frage von Erhard J. • 24.07.2024
Antwort von Marco Buschmann FDP • 19.08.2024
Der Auswahlprozess für neue Richter bestimmt sich danach, ob ein Richter an das Bundesverfassungsgericht oder an einen obersten Gerichtshof des Bundes berufen werden soll.
Frage von Dietmar K. • 23.07.2024
Antwort von Boris Mijatović Bündnis 90/Die Grünen • 23.08.2024
Für mich macht es keinen Sinn, Menschen zum Dienst an der Waffe zu zwingen. Weder in Deutschland noch in der Ukraine noch weltweit.
Frage von Sandra U. • 20.07.2024
Antwort ausstehend von Kerstin Griese SPD