
Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und ein daraus folgendes Recht auf Sterbehilfe ist grundgesetzlich veranlagt.
Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und ein daraus folgendes Recht auf Sterbehilfe ist grundgesetzlich veranlagt.
Um dem genannten Grundsatz eines Rechts auf selbstbestimmtes Sterben gerecht zu werden, ist es erforderlich, den Willen von Sterbewilligen zu betrachten und zu respektieren.
Durch die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken im Konsumcannabisgesetz räumen wir mit der gescheiterten Verbotspolitik der vergangenen Jahre auf. Viele Bürgerinnen und Bürger werden dadurch in Zukunft nicht mehr unnötig kriminalisiert.
Im parlamentarischen Verfahren werde ich mich für eine Anpassung im Sinne des Grundgesetzes und der internationalen Verträge einsetzen.
Die Frage nach der Kriegsdienstverweigerung habe ich bereits vielfach auf Abgeordnetenwatch beantwortet.