
Damit schützt das Betreuungsrecht das Selbstbestimmungsrecht
Damit schützt das Betreuungsrecht das Selbstbestimmungsrecht
Diesen veränderten rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen trägt das Selbstbestimmungsgesetz inhaltlich und sprachlich Rechnung. Daher stellt das SBGG den Begriff der "Geschlechtsidentität" in den Vordergrund (vgl. §§ 1,2 SBGG-Entwurf) und verzichtete auf Begrifflichkeiten, die als Ausdruck eines fremdbestimmten Blicks auf die eigene Geschlechtlichkeit empfunden werden könnten.
Eine handlungsfähige WHO ist für eine langfristige Strategie gegen künftige Gesundheitsbedrohungen von essenzieller Bedeutung.
Denn in einer Pandemie ist niemand sicher ist, solange nicht alle sicher sind.
Auf Grundlage des geänderten Geschlechtseintrags ist eine Änderung der Vornamen auf Wunsch möglich, aber nicht notwendig. Bereits heute gilt zudem, dass der gewählte Vorname nicht über die geschlechtliche Zugehörigkeit informieren muss.