Im Abgeordnetenhaus
Petra Vandrey
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Florian K. •

Sehr geehrte Frau Vandrey, ich würde gern wissen, wie Sie zu der sog. Vergesellschaftung großer Wohnbaugesellschaften in Berlin stehen.

Lt. Wahlomat sind die Grünen für eine Vergesellschaftung und wollen den entsprechenden Volksentscheid von 2021 umsetzen. Die dazu aufzuwendenden Mittel wären beträchtlich und die zu erwartenden rechtlichen Auseinandersetzungen wären langwierig. Gerade letzteres Argument müssten Sie als Juristin gut einschätzen können. Ich stütze mich auf einen Beitrag des ZDF vom 09.08.2026 (https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/berlin-wahlkampf-enteignung-immobilienkonzerne-100.html)

Im Abgeordnetenhaus
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr K.,

das ist ein sehr interessantes Thema, politisch wie juristisch. Meine Antwort fällt differenziert aus: 

Ich fühle mich als Parlamentarierin dem Volksentscheid natürlich grundsätzlich verpflichtet. Mehr als die Hälfte der Berliner und Berlinerinnen haben mit ja gestimmt. Wenn man politische Teilhabe und Volksentscheide will, muss man sie auch ernst nehmen und umsetzen. 

Als Juristin möchte ich allerdings eine aus meiner Sicht erforderliche verfassungsrechtlich gebotene weitere Voraussetzung in das geplante Gesetz aufnehmen: Das Gesetz, das zur Vergesellschaftung geplant ist, sollte in einem wesentlichen Punkt geändert werden: Neben dem rein quantitativen Kriterium („vergesellschaften ab 3000 Wohnungen“) sollte noch ein qualitatives Kriterium eingeführt werden. Große Wohnungsbauunternehmen sollten nur dann vergesellschaftet werden können, wenn sie überhöhte Mieten nehmen oder ihre Häuser nicht instand halten. In solchen Fällen sollte der Staat durchaus regulierend eingreifen und das Eigentum in die öffentliche Hand überführen. Dagegen kann es nach meiner Auffassung als Juristin nicht richtig sein, in das Eigentum von privaten Wohnungsbauunternehmen einzugreifen, wenn diese keine zu hohen Mieten verlangen und ihre Gebäude in Schuss halten. Dies würde meines Erachtens nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den die Verfassung bei Eingriffen in das Eigentum vorschreibt, genügen und zudem dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen, Art. 3 Abs. 1 GG. 

Zudem ist meines Erachtens die Frage nach der Höhe der Entschädigung noch nicht abschließend geklärt. Ob eine Entschädigung unter Verkehrswert verfassungsrechtlich zulässig ist, wurde von der Expert*innenkommission nicht einhellig beantwortet. Im Falle einer Entschädigungspflicht in Höhe des Verkehrswertes müsste geklärt werden, ob der Berliner Landeshaushalt die Entschädigung in dieser Höhe verkraften würde. Die Absicherung im Haushalt muss geprüft werden, das gehört zu verantwortungsbewusstem politischen Handeln dazu.

Ich halte die Vergesellschaftung großer Wohnungsbauunternehmen, die überhöhte Mieten verlangen und ihre Häuser nicht instand halten, außerdem nur für ein Instrument unter vielen, die zur Steuerung des Mietenmarktes dienen können. Für noch sinnvoller und rechtlich weniger angreifbar halte ich Sozialquoten für Vermieter. Sozialquoten schlagen wir Grüne mit unserem „Bezahlbare-Mieten-Gesetz“ vor. Danach sollen Vermieter, die mehr als 50 Wohneinheiten haben, dazu verpflichtet werden, je nach Unternehmensgröße einen bestimmten Anteil ihrer Wohnungen zu bezahlbaren Preisen anzubieten, für die Instandhaltung Geld zurückzulegen und entsprechende Mittel zweckgebunden in die Häuser zu investieren. So verbessern wir den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum und sichern gleichzeitig einen guten Zustand aller Wohnungen. Bei Verstößen gegen das Bezahlbare-Mieten-Gesetz müssen die betreffenden Wohnungen veräußert werden. Damit knüpft das Gesetz an das Verhalten von Vermietern an. Das halte ich rechtlich für vertretbarer als eine Vergesellschaftung von Wohnraum, die sich nur an der Anzahl von Wohnungen orientiert. 

Für wichtig halte ich zudem die Ausweitung der Milieuschutzgebiete und ein konsequentes Vorgehen gegen das möblierte Wohnen auf Zeit, mit dem das Mietrecht umgangen wird. Mit einem schärferen Gesetz gegen spekulativen Leerstand muss dafür gesorgt werden, dass Wohnraum nach sechs Monaten Leerstand unter Zwangsverwaltung gestellt wird. Es muss verhindert werden, dass Gebäude leer stehen oder abgerissen werden, um mit hochpreisigen Neubauten höhere Renditen zu erzielen. Aber auch bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen muss sich etwas tun: Auch dort haben Mieter*innen große Probleme, zum Beispiel wegen ausfallender Heizungen und fehlender Instandsetzung. Landeseigene Wohnungsunternehmen müssen finanziell so aufgestellt werden, dass sie in der Lage sind, ihre Häuser instand zu halten, ohne die Mieten zu erhöhen. Denn ansonsten nutzt es auch nichts, wenn Miethäuser zu landeseigenen Unternehmen gehören. Außerdem muss die kostenlose Beratung von Mieter*innen gestärkt werden, damit diese die ihnen zustehenden Rechte auch wahrnehmen können. 

Beim Neubau, der neben der Regulierung der Mieten im Bestand auch wichtig ist, muss angesichts der immer heißer werdenden Sommer klimagerecht gebaut werden. Berlin baut noch immer mit viel zu oft mit herkömmliche Bauweisen, mit viel Beton und viel Abfall am Ende des Lebenszyklus eines Gebäudes. Neue Gebäude müssen so gebaut werden, dass Menschen dort bei zunehmendem Klimawandel gut leben können. Außerdem sollten bei Neubau verstärkt gemeinschaftliche Wohnformen gefördert werden, zum Beispiel Mehrgenerationenhäuser.

Mit freundlichen Grüßen in die Nachbarschaft

Petra Vandrey

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