Die Begutachtung ist gesetzlich geregelt. Die Vorgaben sollen sicherstellen, dass eine Entscheidung über Leistungen den Interessen des Versicherten und denen der Versichertengemeinschaft gerecht wird.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 30.06.2026 von Stephan Stracke CSU
Antwort 30.06.2026 von Stefan Schwartze SPD
Die Unabhängigkeit von Gutachtern ist gesetzlich und organisatorisch verankert. Gutachter sollen ausschließlich nach medizinischen und fachlichen Kriterien entscheiden und dabei nur ihrem Gewissen unterworfen sein. Um dies zu gewährleisten, gelten folgende Grundsätze:
Antwort 07.08.2026 von Bärbel Bas SPD
Zu Ihrer Gutachtenfrage: Sozialmedizinische Einschätzungen von Sachverständigen sollen objektiv sein. Daher haben die Rentenversicherungsträger Leitlinien für die sozialmedizinische Begutachtung herausgegeben.
Antwort 18.06.2026 von Martin Pätzold CDU
Lassen Sie uns gerne in einem persönlichen Termin austauschen.
Antwort ausstehend von Florian Dorn CSU
Antwort 19.06.2026 von Matthias Mieves SPD
Da es sich bei den von Ihnen genannten Gruppen Beamte-Richter-Soldaten in allen drei Fällen um Beamtinnen und Beamte handelt, wären sie alle in die Überlegungen einbezogen.