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Stefan Schwartze
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Frage von Max W. •

Wie wird die Unabhängigkeit von Gutachtern im Rentenverfahren sichergestellt?

Ich leide an schwerem ME/CFS und befinde mich bereits seit 2,5 Jahren in einem Verfahren mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV), davon rund 1,5 Jahre ohne Einkommen.

Im Rahmen einer Akteneinsicht erhielt ich u.a. Kenntnis von einem Schreiben der DRV an einen Gutachter, in dem auf die sozialrechtlichen Folgen seiner ursprünglichen Einschätzung hingewiesen wurde. Daraufhin wurde eine weitere Gutachtenfassung erstellt, die zu einer deutlich veränderten Leistungsbeurteilung gelangte und unter anderem die Arbeitsfähigkeit plötzlich und ohne Erklärung von der niedrigsten auf die höchste Stufe änderte.

Vor diesem Hintergrund stellen sich mir folgende Fragen:

1. Wie wird die Unabhängigkeit medizinischer Gutachter im Rentenverfahren sichergestellt?

2. Halten Sie Reformen zur Transparenz von Gutachtenänderungen für notwendig?

3. Wie bewerten Sie den Umgang der DRV mit Menschen mit ME/CFS, insbesondere im Hinblick auf Rehabilitationsmaßnahmen trotz bekannter Belastungsintoleranz (PEM)?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Fragen.

1. Wie wird die Unabhängigkeit medizinischer Gutachter im Rentenverfahren sichergestellt?

Die Unabhängigkeit von Gutachtern ist gesetzlich und organisatorisch verankert. Gutachter sollen ausschließlich nach medizinischen und fachlichen Kriterien entscheiden und dabei nur ihrem Gewissen unterworfen sein. Um dies zu gewährleisten, gelten folgende Grundsätze:

Gutachter sind nicht bei der Deutschen Rentenversicherung angestellt, sondern werden über externe Dienste wie den Medizinischen Dienst oder freiberufliche Ärzte beauftragt. Dies soll Interessenkonflikte vermeiden.

Gutachten müssen nachvollziehbar, transparent und auf wissenschaftlicher Grundlage erstellt werden. Es gibt Qualitätskontrollen, etwa durch ein Peer-Review-System, bei dem andere Ärzte die Gutachten prüfen.

Versicherte haben das Recht auf Akteneinsicht und können so überprüfen, ob das Gutachten fair und korrekt erstellt wurde.

Hinweise der Rentenversicherung auf „sozialrechtliche Folgen“ – wie in Ihrem Fall geschehen – widersprechen dem Grundsatz der Unabhängigkeit. Solche Hinweise können die Neutralität des Gutachters beeinflussen und sind daher nicht im Sinne der gesetzlichen Vorgaben.

 

2. Halten Sie Reformen zur Transparenz von Gutachtenänderungen für notwendig?

Ja. Derzeit gibt es keine verbindliche Regelung, die vorschreibt, dass Änderungen in Gutachten dokumentiert oder begründet werden müssen. Das führt zu Intransparenz und Misstrauen.

Wenn ein Gutachter seine Einschätzung – wie in Ihrem Fall – plötzlich und ohne nachvollziehbare Begründung ändert, ist das nicht akzeptabel. Betroffene erfahren oft erst durch aufwendige Akteneinsicht von solchen Änderungen. Eine verpflichtende Dokumentation von Änderungen (wer, wann, warum) sowie eine automatische Information der Versicherten wären dringend notwendig, um die Transparenz und das Vertrauen in das Verfahren zu stärken.

 

3. Wie bewerten Sie den Umgang der Deutschen Rentenversicherung mit Menschen mit ME/CFS, insbesondere im Hinblick auf Rehabilitationsmaßnahmen trotz bekannter Belastungsintoleranz (PEM)?

ME/CFS ist eine schwere körperliche Erkrankung, die mit einer extremen Erschöpfung und einer Verschlechterung nach Belastung (PEM) einhergeht. Die Deutsche Rentenversicherung erkennt ME/CFS grundsätzlich an und hat sogar spezielle Reha-Programme für Betroffene entwickelt.

Allerdings gibt es in der Praxis erhebliche Probleme:

Viele Gutachter sind nicht ausreichend über ME/CFS und insbesondere über PEM informiert. Das führt dazu, dass die Arbeitsfähigkeit falsch eingeschätzt wird.

Einige Reha-Maßnahmen fordern Betroffene zu körperlicher Belastung auf. Das ist bei ME/CFS gefährlich, weil es zu schweren Rückfällen führen kann. Belastungstherapien sind für ME/CFS-Patienten nicht geeignet und können den Zustand verschlimmern.

Die lange Verfahrensdauer (in Ihrem Fall 2,5 Jahre) ist für Schwerstkranke, die kein Einkommen haben, unzumutbar.

Die Rentenversicherung hat zwar Fortschritte gemacht, aber in der Praxis wird ME/CFS oft nicht ausreichend verstanden. Die Belastungsintoleranz (PEM) muss in Gutachten und Reha-Maßnahmen konsequent berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schwartze

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