Sehr geehrte Frau M.,
wir danken Ihnen für Ihre Mitteilung und für Ihr Engagement, den Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern zu unterstützen.
Sehr geehrte Frau M.,
wir danken Ihnen für Ihre Mitteilung und für Ihr Engagement, den Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern zu unterstützen.
Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass das Bundesarchiv die entsprechenden Unterlagen zu Dr. Angela Merkel nicht herausgeben muss.
Natürlich setzen wir uns dafür ein.
Die Ihrer Frage zugrunde liegenden Behauptungen und Unterstellung sind insgesamt unzutreffend, zurückzuweisen und unredlich.
Ob Stasi-Unterlagen veröffentlicht werden können, ist nach den geltenden gesetzlichen Regelungen und den Entscheidungen der zuständigen Gerichte zu beurteilen, unabhängig von der Person, um die es geht.
Ich stimme Ihnen zu, dass Stasiakten von Politikern grundsätzlich öffentlich zugänglich gemacht werden sollten, natürlich unter Schwärzung personenbezogener Daten Dritter.