Antwort 01.10.2026 von Dilek Engin SPD
Die Landesregierung strebt ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 an. Das ist bislang der vorgesehene Zeitplan; die endgültige Ausgestaltung hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.
Die Landesregierung strebt ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 an. Das ist bislang der vorgesehene Zeitplan; die endgültige Ausgestaltung hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.
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