
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

Das Verwaltungsgericht Berlin hat Anfang 2026 im Eilverfahren entschieden, dass Garten- und Landschaftsbaubetriebe bei Fahrten auf Bundesautobahnen mit Fahrzeugen unter 7,5 Tonnen unter bestimmten Voraussetzungen keine LKW-Maut entrichten müssen (Handwerkerausnahme).
Die von Ihnen angesprochene Forderung ist aus meiner Sicht weiterhin berechtigt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich bereits in der vergangenen Wahlperiode dafür eingesetzt, dass Garten- und Landschaftsbauer sowie vergleichbare Betriebe bei der Ausweitung der Lkw-Maut nicht schlechter gestellt werden als klassische Handwerksbetriebe. Unser Ziel war und ist eine faire, rechtssichere und praxistaugliche Lösung.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Ich bin skeptisch, ob derzeit alle für ein Verbot erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.