Antwort 29.12.2025 von Stephan Brandner AfD
Meiner persönlichen Meinung nach ist hier der bürokratische Aufwand sehr hoch.
Meiner persönlichen Meinung nach ist hier der bürokratische Aufwand sehr hoch.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Gerichte in Rheinland-Pfalz – insbesondere der Verfassungsgerichtshof – strukturell gut gegen politische Einflussnahme und institutionelle Blockaden abgesichert sind.
Nein, ein Misstrauensantrag muss immer mit konkreter Begründung und hinreichend Vorlauf von einer bestimmten Anzahl an Europaabgeordneten gestellt werden.