Die konkrete Vergütung für ambulante Psychotherapie wird auf Bundesebene durch die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen – insbesondere die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den GKV-Spitzenverband – vereinbart. Auf Landesebene haben wir darauf nur begrenzten direkten Einfluss.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 14.03.2026 von Andreas Schwarz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 01.04.2026 von Anja Weisgerber CSU
Im Fünften Sozialgesetzbuch ist geregelt, dass es sich um eigenständige Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner, also der Kassenärztliche Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes – handelt. Die Politik respektiert deren Entscheidung.
Antwort ausstehend von Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Antwort ausstehend von Christopher Förster CDU
Antwort 13.04.2026 von Andreas Audretsch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Honorarvereinbarungen liegen grundsätzlich in der Selbstverwaltung und sollten nicht politisch bestimmt werden. Dennoch kritisiere ich diese Entscheidung ausdrücklich.
Antwort 24.03.2026 von Derya Çağlar SPD
Die psychologische/therapeutische Versorgung für Menschen in Krisen und mit entsprechenden Bedarfen ist für mich sehr wichtig. Daher halte ich die Absenkung der Honorare für einen absolut falschen Schritt.