Wird der Verheiratetenzuschlag rückwirkend zu 70 % in die Besoldung übernommen ? Folgefrage Erhält der angestellte Partner durch den Wegfall des Zuschlages beim Beamten rückwirkend den vollen Zuschlag
in dem ursprünglichen Gesetzentwurf sollte die Konkurrenz zwischenverschiedenen im öffentlichen dienst angesiedelten Beschäftigungen entfallen wodurch eigentlich rückwirkend der um 50 % gekürzte Verheirateten Zuschlag rückwirkend nachgezahlt werden müsste. Wird das jetzt mit der 70% Regelung umgangen ? Was ist mit dem Zuschlag des Partners?
Antwort ausstehend von Alexander Dobrindt CSU

