Frage von Markus K. • 02.03.2019

Antwort ausstehend von Ismail Ertug SPD
Sehr geehrter Herr K.,
(...) Meine Haltung zu Artikel 13 ist die folgende: Die Balance zwischen den Interessen der Urheber und denen der Netzbenutzer ist nicht gelungen. Den Vergütungsanspruch der Urheber halte ich für legitim, deswegen allerdings eine Regelung zu wählen, welche in der praktischen Konsequenz auf die Uploadfilter hinausläuft, die Sie kritisiert haben ohne das Wort zu benutzen, ist weder gerechtfertigt noch notwendig. (...)