Antwort 16.10.2026 von Cornell-Anette Babendererde CDU
Kurzum: Es geht um eine Anpassung des IFG an die Bedrohungslage der heutigen Zeit sowie um den Schutz staatlicher Arbeit.
Kurzum: Es geht um eine Anpassung des IFG an die Bedrohungslage der heutigen Zeit sowie um den Schutz staatlicher Arbeit.
In Brandenburg ist kein höheres Wassernutzungsentgelt nur für private Haushalte geplant, sondern eine faire Beteiligung aller Nutzergruppen.
Ich verurteile den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine aufs Schärfste.