Antwort 27.10.2025 von Christian Bernreiter CSU
Die Schülerbeförderung ist komplex. Zuständig ist die Kommune bzw. das Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Die Schülerbeförderung ist komplex. Zuständig ist die Kommune bzw. das Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Der Wahlprüfungsausschuss ist dem Anliegen nachgegangen und hat alle konkreten Hinweise sorgfältig geprüft, die auf größere Unregelmäßigkeiten hindeuteten. Nach ausführlichen Untersuchungen, Stellungnahmen und rechtlichen Bewertungen kam der Ausschuss zu dem Schluss, keine Neuauszählung zu empfehlen.
Wir treten für einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen ein, aber mit rechtsstaatlichen Mitteln und ohne die Freiheit aller zu opfern.
Für uns als bündnisgrüne Bundestagsfraktion ist der Einsatz für die Bürgerrechte im Digitalen ein Kernanliegen unserer Arbeit.
Ich lehne anlasslose Chatkontrollen klar ab.