Wie werden Sie abstimmen, wenn der Wahlprüfungsausschuss dem BT empfiehlt, die Wahlzettel der BT-Wahl vom 23. Februar 2025 erneut auszuzählen?
Sehr geehrte Frau Uhlig,
wie Sie wissen, ist der Einzug des BSW in den BT ganz knapp verfehlt worden. Stichproben haben ergeben, dass bei der Stimmenauszählung in zahlreichen Wahlkreisen eine Reihe von Fehlern passiert sind. Würden diese korrigiert, käme das BSW über die 5%-Hürde. Deshalb hat das BSW die Wahl angefochten und Neuauszählung beantragt. Der Wahlprüfungsausschuss des BT prüft den Antrag derzeit.
Wenn er - wie zu erwarten - in seinem Bericht die Neuauszählung befürwortet, müssen alle BT-Abgeordneten darüber abstimmen. In einer Demokratie sollte Chancengleichheit selbstverständlich sein. Bei der Kommunalwahl in Mühlheim / NRW ist es innerhalb von Tagen geschehen. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie zustimmen.
Hintergrundinformationen finden Sie hier:
https://www.focus.de/politik/deutschland/dem-wagenknecht-krimi-droht-ein-nachspiel-es-gefaehrdet-die-schwarz-rote-koalition_8d516199-9eba-4087-90de-c8577309f23b.html
Mit erwartungsvollen Grüßen,
Dr. Wolfgang S.
Sehr geehrter Herr Dr. Wolfgang S.,
vielen Dank für Ihr Schreiben und dafür, dass Sie Ihre Gedanken zu diesem Thema mit mir teilen.
Das Thema, das Sie ansprechen, wurde im Dezember 2025 im Plenum des Deutschen Bundestages behandelt. Im Anschluss daran wies der Bundestag zwei Einsprüche zurück, die gegen die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 eingelegt worden waren. Damit folgte das Parlament der Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (Deutscher Bundestag Drucksache 21/3100 Zweite Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025). Ich selbst habe bei dieser Entscheidung mit „Ja“ gestimmt und mich somit der Empfehlung des Ausschusses angeschlossen, die Einsprüche gegen die Bundestagswahl zurückzuweisen.
Der Wahlprüfungsausschuss ist dem Anliegen nachgegangen und hat alle konkreten Hinweise sorgfältig geprüft, die auf größere Unregelmäßigkeiten hindeuteten. Nach ausführlichen Untersuchungen, Stellungnahmen und rechtlichen Bewertungen kam der Ausschuss zu dem Schluss, keine Neuauszählung zu empfehlen.
Vielen Dank nochmals für Ihr Interesse an diesem Thema.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Uhlig

