Antwort 11.11.2025 von Heidi Reichinnek Die Linke
In Deutschland gilt allerdings das Prinzip, dass Steuern nicht zweckgebunden sind.
In Deutschland gilt allerdings das Prinzip, dass Steuern nicht zweckgebunden sind.
Danke für Ihre Frage, aber wie kommen Sie darauf, was ist also Ihre Quelle?
Vorrausetzung für den Erhalt soll nach dem bisher vorliegenden Gesetzesentwurf ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis sein. Wenn Beamte i.R. solche ausüben (und die Genehmigung des Dienstherrn vorliegt) sollten diese Personen von der Begünstigung profitieren. Wenn Sie in ihrer Beamtentätigkeit weiterarbeiten würden, dann nicht.