Frage von Heike P. • 03.09.2023

Antwort ausstehend von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Versorgungsempfänger:innen erhalten die Sonderzahlung in Abhängigkeit von dem jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz.
Wir haben die Erwerbsminderungsrentner nicht vergessen, ganz im Gegenteil: Seit 2014 gab es Leistungsverbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente.
Die Rente steigt und orientiert sich jedes Jahr im Grundsatz an der Entwicklung der Löhne und Gehälter.