Antwort 15.05.2026 von Carmen Wegge SPD
Die von ifo und IW genannten Zahlen („bis zu 95 Prozent zweckentfremdet“) beruhen auf sehr zugespitzten Annahmen
Die von ifo und IW genannten Zahlen („bis zu 95 Prozent zweckentfremdet“) beruhen auf sehr zugespitzten Annahmen
Auch ich habe die Berichterstattung der vergangenen Tage zu diesem Thema wahrgenommen, kann sie aber nur begrenzt nachvollziehen. Daher vielleicht kurz zur Einordnung:
Eine Nutzung als bloße Haushaltsdeckung ist nicht vorgesehen und findet so auch nicht statt
Das derzeit diskutierte Konsolidierungskonzept der Staatsregierung sieht demgegenüber vor, im Bereich der Beamtenbesoldung zeitliche Verschiebungen vorzunehmen. Die Verschiebung gilt auch für die Gehälter der Mitglieder der Staatsregierung. Diese Maßnahmen betreffen einen anderen Regelungsbereich und sind nicht unmittelbar auf die Abgeordnetenentschädigungen übertragbar.