In der Sache ist wichtig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen verfassungsrechtlichen Auftrag erfüllt: die vielfältige und ausgewogene Darstellung politischer und gesellschaftlicher Debatten, die Bereitstellung von Dialogräumen sowie Orientierung und Einordnung, gerade in einer zunehmend digitalen und fragmentierten Medienöffentlichkeit. Dieser Auftrag setzt gerade voraus, dass redaktionelle Entscheidungen staatsfern getroffen werden.
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Für mich bleibt der Maßstab klar: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Unabhängigkeit, Staatsferne, Transparenz und eine verlässliche Finanzierung.
Die bayerische Staatsregierung hat bereits Änderungen am Gesetzesentwurf angekündigt. Als CDU/CSU begleiten wir diese Prozesse aus bundespolitischer Perspektive konstruktiv.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Das gesetzliche Rentensystem knüpft grundsätzlich an Versicherungs- und Beitragszeiten an und nicht an einzelne Berufe. Bei Sonderregelungen müsste deshalb geklärt werden, nach welchen Kriterien besondere Belastungen definiert werden und welche weiteren körperlich oder psychisch stark belastenden Berufsgruppen ebenfalls berücksichtigt werden müssten.