Unterstützt die CDU/CSU-Fraktion Söders BR-Gesetz mit Programm-Infoquoten? Und wie vereinbart sie das mit dem BVerfG-Urteil zur Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?
Bayern plant im neuen BR-Gesetz eine Pflicht-Informationsquote von 60 % sowie inhaltliche Vorgaben zu Faktenchecks. BR-Intendantin Wildermuth warnte davor, dass so die Politik zum Programmdirektor wird. Das BVerfG entschied am 20.7.2021 (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.), dass Finanzierungsentscheidungen nicht als Druckmittel zur Programmsteuerung genutzt werden dürfen. Dies gilt analog für direkte gesetzliche Programm-Vorgaben. Gleichzeitig blockierten CDU/CSU-geführte Länder die KEF-empfohlene Beitragserhöhung auf 18,94 €. Daraufhin klagten ARD und ZDF (Az. 1 BvR 2524/24 und 2525/24, Verhandlung 23.6.2026). Die KEF empfiehlt inzwischen 18,64 € ab 2027. Die grundsätzliche Frage der verfassungswidrigen Blockade bleibt jedoch offen. Wie positioniert sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu diesen Vorgängen und sieht sie darin einen Widerspruch zur verfassungsrechtlich garantierten Staatsferne?

