Unterstützt die CDU/CSU-Fraktion Söders BR-Gesetz mit Programm-Infoquoten? Und wie vereinbart sie das mit dem BVerfG-Urteil zur Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?
Bayern plant im neuen BR-Gesetz eine Pflicht-Informationsquote von 60 % sowie inhaltliche Vorgaben zu Faktenchecks. BR-Intendantin Wildermuth warnte davor, dass so die Politik zum Programmdirektor wird. Das BVerfG entschied am 20.7.2021 (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.), dass Finanzierungsentscheidungen nicht als Druckmittel zur Programmsteuerung genutzt werden dürfen. Dies gilt analog für direkte gesetzliche Programm-Vorgaben. Gleichzeitig blockierten CDU/CSU-geführte Länder die KEF-empfohlene Beitragserhöhung auf 18,94 €. Daraufhin klagten ARD und ZDF (Az. 1 BvR 2524/24 und 2525/24, Verhandlung 23.6.2026). Die KEF empfiehlt inzwischen 18,64 € ab 2027. Die grundsätzliche Frage der verfassungswidrigen Blockade bleibt jedoch offen. Wie positioniert sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu diesen Vorgängen und sieht sie darin einen Widerspruch zur verfassungsrechtlich garantierten Staatsferne?
Lieber Herr L.,
Die bayerische Staatsregierung hat bereits Änderungen am Gesetzesentwurf angekündigt.
Die Ministerpräsidentenkonferenz einigte sich 2024 außerdem einstimmig darauf, die KEF-Empfehlung einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94€ zunächst nicht umzusetzen und den Beitrag in den Jahren 2025 bis 2026 nicht zu erhöhen. Diese Entscheidung halte ich für richtig. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der weiterhin das mit Abstand größte öffentlich-rechtliche Rundfunksystem der Welt ist, muss sich reformieren und effizienter werden, um weiterhin ein Bollwerk des Vertrauens sein zu können. Das Vertrauen in den ÖRR und seine Strukturen schwindet, der Rundfunkbeitrag wird zunehmend als unverhältnismäßig wahrgenommen und wir dürfen vor dieser Dynamik nicht die Augen verschließen.
Die angepasste KEF-Empfehlung aus dem Februar 2026 zeigt eindeutig, dass Einsparpotenziale vorhanden und längst nicht ausgeschöpft sind. Ab 2027 soll ein neues Verfahren zur Beitragsfestsetzung gelten und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF ist noch ausstehend. Als CDU/CSU begleiten wir diese Prozesse aus bundespolitischer Perspektive konstruktiv.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Reddig

