Sie fordern „selbstreflektierende Korrektur" beim ÖRR aus dem zweithöchsten Staatsamt heraus. Wie vereinbaren Sie das mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Staatsferne des Rundfunks?
Das BVerfG hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass der ÖRR staatsfern zu sein hat und politische Einflussnahme auf Programminhalte unzulässig ist. Zuletzt geschah dies im Beschluss vom 20.7.2021 (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.). Dort urteilte das Gericht, dass selbst Finanzierungsentscheidungen nicht als Druckmittel zur Programmsteuerung genutzt werden dürfen. Sie haben als amtierende Bundestagspräsidentin in einem Bild.de-Videopodcast gefordert, ARD und ZDF müssten eine „selbstreflektierende Korrektur" vornehmen, wenn „die veröffentlichte Meinung sich von der öffentlichen Meinung verabschiedet". Das Amt der Bundestagspräsidentin verpflichtet zur überparteilichen Neutralität. Öffentliche Programmkritik durch Amtsträgerinnen übt auch ohne direkten Eingriff einen faktischen Druck auf Redaktionen aus. Halten Sie Ihre Äußerungen für mit dem Neutralitätsgebot Ihres Amtes und dem verfassungsrechtlichen Gebot der Staatsferne vereinbar?
