Martin Rabanus im dunklen Anzug mit roter Krawatte
Martin Rabanus
SPD
80 %
/ 5 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Sascha L. •

Die SPD regiert mit der CDU und schweigt zur Rundfunkbeitrags-Blockade. Sieht die SPD in der Verweigerung der KEF-Empfehlung einen Verstoß gegen die Rundfunkfreiheit?

Die KEF empfahl eine Rundfunkbeitragserhöhung auf 18,94 € ab 2025. Mehrere Ministerpräsidenten blockierten dies mit medienpolitischen Forderungen als Druckmittel. Das BVerfG verhandelt dazu am 23.6.2026 (Az. 1 BvR 2524/24 und 2525/24). Es hatte am 20.7.2021 (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.) bereits geurteilt, dass finanzielle Druckmittel zur Programmsteuerung verfassungswidrig sind. Die KEF empfiehlt inzwischen 18,64 € ab 2027. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Blockade bleibt dennoch offen. Zusätzlich plant Bayern gesetzliche Programm-Vorgaben für den BR, die Medienrechtsexperten als Eingriff in Art. 5 GG werten. Als Koalitionspartner der CDU/CSU trägt die SPD Mitverantwortung für die Bundesmedienpolitik. Teilt die SPD-Fraktion die Einschätzung, dass die Beitragsblockade verfassungswidrig war? Was unternimmt die SPD konkret zum Schutz der Staatsferne in dieser Legislatur?

Martin Rabanus im dunklen Anzug mit roter Krawatte
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr L.,

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass in unserem föderalen System die Länder für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Finanzierung zuständig sind, nicht der Bund. Die medienpolitischen Rahmenbedingungen regeln die Länder über Staatsverträge.

Unabhängig davon ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus Sicht der SPD ein unverzichtbarer Bestandteil unserer demokratischen Öffentlichkeit. Deshalb setze ich mich für eine verlässliche und staatsferne Finanzierung über den Rundfunkbeitrag ein. Dazu hat sich die SPD wiederholt klar bekannt.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags in der Vergangenheit bestätigt. Zugleich hat es betont, dass die Länder eine funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherstellen müssen.

Zu laufenden gerichtlichen Verfahren möchte ich mich nicht äußern. Das gilt auch für die derzeit anhängigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Rundfunkfinanzierung.

Für mich bleibt der Maßstab klar: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Unabhängigkeit, Staatsferne, Transparenz und eine verlässliche Finanzierung. Dafür setzte ich mich politisch ein.
 

Mit freundlichen Grüßen

Martin Rabanus

Was möchten Sie wissen von:
Martin Rabanus im dunklen Anzug mit roter Krawatte
Martin Rabanus
SPD

Weitere Fragen an Martin Rabanus