Die SPD regiert mit der CDU und schweigt zur Rundfunkbeitrags-Blockade. Sieht die SPD in der Verweigerung der KEF-Empfehlung einen Verstoß gegen die Rundfunkfreiheit?
Die KEF empfahl eine Rundfunkbeitragserhöhung auf 18,94 € ab 2025. Mehrere Ministerpräsidenten blockierten dies mit medienpolitischen Forderungen als Druckmittel. Das BVerfG verhandelt dazu am 23.6.2026 (Az. 1 BvR 2524/24 und 2525/24). Es hatte am 20.7.2021 (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.) bereits geurteilt, dass finanzielle Druckmittel zur Programmsteuerung verfassungswidrig sind. Die KEF empfiehlt inzwischen 18,64 € ab 2027. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Blockade bleibt dennoch offen. Zusätzlich plant Bayern gesetzliche Programm-Vorgaben für den BR, die Medienrechtsexperten als Eingriff in Art. 5 GG werten. Als Koalitionspartner der CDU/CSU trägt die SPD Mitverantwortung für die Bundesmedienpolitik. Teilt die SPD-Fraktion die Einschätzung, dass die Beitragsblockade verfassungswidrig war? Was unternimmt die SPD konkret zum Schutz der Staatsferne in dieser Legislatur?

