
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ermöglicht zwar einen abschlagsfreien Rentenbeginn schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze, wenn 45 Beitragsjahre vorliegen.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ermöglicht zwar einen abschlagsfreien Rentenbeginn schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze, wenn 45 Beitragsjahre vorliegen.
Zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 10. Januar 2023:
meine Antwort lautet: Nein.
In unserer Gruppe kommen wir zu dem Ergebnis, die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid nur bei Einhaltung eines Schutzkonzeptes zu erlauben. Wer Suizidhilfe durch den Arzt seines Vertrauens erhält, der im Ausnahmefall handelt, kommt ohne dieses Schutzkonzept aus. Ohne ein solches Schutzkonzept wären Menschen den Organisationen, die wirtschaftliche Interessen in der Suizidhilfe haben und dies über Vereinsorganisationen verschleiern, eben schutzlos ausgeliefert.
mein Vorschlag ist in keiner Weise unredlich, sondern sollte perspektivisch Wirklichkeit werden.
Wir haben gravierende Probleme mit der gesetzlichen Rente. Sie ist immer seltener in der Lage, den Lebensstandard im Alter zu sichern.