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Wir sind dafür, dass alle wirksamen Therapieoptionen von den Krankenkassen bezahlt werden. Im Fall der CGRP-Antikörper wurde nur für bestimmte Patient*innengruppen ein Therapievorteil gegenüber der etablierten Therapie erkannt. Trotzdem sollten sie auf Kassenkosten eingesetzt werden könne, wenn sie im Einzelfall besser helfen als die anderen Mittel.
Die Formulierung, wonach die Handlung wahrscheinlich dazu führen muss, dass einer Person schwerer Schaden zugefügt wird, möchte sicherstellen, dass der Straftatbestand tatsächlich nur strafwürdiges Verhalten erfasst. Zugleich ist nachvollziehbar, dass diskutiert wird, ob diese Einschränkung in der Praxis zu eng gefasst sein könnte und dadurch bestimmte Formen des Cyberstalkings nicht ausreichend erfasst würden.
