Herr Möller, setzen Sie sich für eine eigenständige, weisungsfreie und vom Landtag gewählte Landesbeauftragte bzw. einen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in MV ein?
In Mecklenburg-Vorpommern leben rund 408.000 Menschen mit Behinderungen, etwa ein Viertel der Bevölkerung. MV ist zugleich das einzige Bundesland ohne eine eigenständige Landesbeauftragte bzw. einen eigenständigen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. Die Aufgaben werden vom Bürgerbeauftragten mit wahrgenommen.
In allen anderen Bundesländern gibt es entsprechende Landesbeauftragte; in mehreren werden sie vom Parlament bestellt. Der Inklusionsförderrat MV verfügt über wichtige Beteiligungs- und Empfehlungsrechte, ist jedoch ein Beratungsgremium und keine eigenständige hauptamtliche Beauftragtenstelle.
Entscheidend ist, ob die Interessen von Menschen mit Behinderungen hauptamtlich, fachlich spezialisiert, unabhängig und ressortübergreifend vertreten werden.
Quellen: Sozialministerium MV, Angaben Ende 2025; Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-BRK, Factsheet „Beauftragte*r für Menschen mit Behinderungen“, 2023.

