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Das Gesetz sieht keine generelle Abschaffung oder Selbstzahlung notwendiger Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen vor. Gesetzlich Krankenversicherte haben auch weiterhin Anspruch auf die gesetzlich vorgesehenen Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen.
Konkrete Zahlen lassen sich aber erst nennen, wenn ein beschlossenes Gesetz mit den endgültigen Tarifwerten vorliegt und anhand der persönlichen Steuerdaten berechnet werden kann.
Beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bestand allerdings akuter Handlungsbedarf: Für 2027 drohte der gesetzlichen Krankenversicherung ein Defizit von rund 15 Milliarden Euro.