Antwort 09.03.2026 von Konrad Körner CSU
§188 StGB gibt Politikern kein Sonderrecht: Er verschärft nur Strafen bei Diffamierung von Amts- und Mandatsträgern, um demokratische Arbeit zu schützen.
§188 StGB gibt Politikern kein Sonderrecht: Er verschärft nur Strafen bei Diffamierung von Amts- und Mandatsträgern, um demokratische Arbeit zu schützen.
Sehr geehrter Herr B.,
wir danken Ihnen für Ihre Mitteilung und für Ihr Engagement, den Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern zu unterstützen.

Nicht das Schutzgut auf Seiten des Opfers - die Ehre oder Persönlichkeit des Politikers - wird höher bewertet, sondern die Gefährdung, der die Person aufgrund ihrer Rolle in der Öffentlichkeit ausgesetzt wird. Zum Schutzgut der Vorschrift gehören außerdem zugleich unsere Demokratie und ihre Verfahren.