Frage von Andreas Z. • 14.08.2023

Antwort von Marco Buschmann FDP • 15.08.2023
Die Reform des Unterhaltsrecht gehen wir Schritt für Schritt an.
Die Reform des Unterhaltsrecht gehen wir Schritt für Schritt an.
Da es sich bei Ihrer Anfrage um einen sehr individuellen Fall handelt, bitte ich Sie, sich für eine fachgerechte Beantwortung direkt an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter info@bmas.bund.de zu wenden.
Weitere Änderungen bzgl. des Elternnachzugs sind nicht vorgesehen.
Als Zeitpunkt des Inkrafttretens ist der 1. Januar 2025 anvisiert.
Wir werden dieses Jahr Vorschläge für eine Reform des Abstammungsrechts vorlegen.