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Die von Ihnen angesprochene Vorschrift in § 3 Wehrpflichtgesetz ist über 60 Jahre alt und wurde durch das Wehrpflicht-Modernisierungsgesetz 2025 nicht geändert. Sie bezieht sich nur auf den Fall einer bestehenden Wehrpflicht. Genau die gibt es aktuell nicht.
Die SPD setzt sich aktuell auf den sogenannten "Neuen Wehrdienst" ein. Dieses Modell ist grundsätzlich freiwillig ausgestaltet, sieht jedoch verpflichtende Elemente - wie etwa die Erfassung durch einen Fragebogen und eine mögliche Musterung - zunächst nur für Männer vor.
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