Antwort 06.03.2007 von Axel Eduard Fischer CDU
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren,
(...) Diese können auch für das Freigelände gelten. Es liegt im Kompetenzbereich der Kommunen, wie sie dieses Rauchverbot ausgestalten. (...)
Sehr geehrter Herr Falk,
(...) Aus politischer Sicht kann gegen die Tätigkeit von Abmahnfirmen nichts unternommen werden. Eine Abmahnung ist ein im Wettbewerbsrecht völlig zulässiger und sinnvoller Prozess, der vielfach hilft, teure Gerichtsverfahren zu vermeiden. (...)
Sehr geehrte Frau Buesching,
Sehr geehrter Herr Bechlem,
vielen Dank für Ihre Frage. Bitte wenden Sie sich an das Bundesministerium der Finanzen - das ist zuständig für konkrete Fragen zur Mehrwertsteuer und wird Ihnen sicher weiterhelfen können.