Frage an Brigitte Zypries von Detlef B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Zypries,
meine Frage betrifft n i c h t die Mehrwertsteuer-Erhöhung an sich, sondern die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges für Selbständige, Unternehmen etc. in Bezug auf europäisches Recht:
Kann die Regierung der BRD bezüglich dieses Rechtes, gezahlte MwSt. mit der durch eigene Umsätze eingenomenen MwSt. zu verrechnen, Änderungen beschließen? Um ein Beispiel zu nennen:
Eine Firma zahlt im Einkauf für ein Produkt 100 € MwSt und verkauft das gleiche Produkt durch Veränderungs- und Veredelungsmaßnahmen mit 150 € MwSt.; sie müßte also theoretisch 50 € MwSt. abführen. Da sich die gesamten Kosten der Firma jedoch auf einen Einsatz beziehen, der den Vorsteuerabzug von 60 € rechtfertigt, würde diese Firma sogar noch 10 € erstattet bekommen. Obwohl hier theoretisch ein Verlust - sowohl für Firma und Regierung - generiert wird, macht die Firma Gewinn - jedoch nicht der Staat.
Da der Platz für Fragen hier begrenzt ist, bin ich gerne bereit, diesen "Fall" näher zu erläutern; hierfür erbitte ich eine Adresse, damit dieser interessante "Fall" auch wirklich an die richtige Stelle gelangt.
Besten Dank für eine Antwort und freundliche Grüße

