"weit überwiegend" bezieht sich auf die herrschende Interpretation der "Abstimmungen" in Art. 20 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz durch die Rechtswissenschaft
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 29.04.2026 von Josef Oster CDU
Antwort ausstehend von Maja Tegeler Die Linke
Antwort ausstehend von Wolfgang Dahler CDU
Antwort ausstehend von Anke Rehlinger SPD
Antwort ausstehend von Sophie Koch SPD
Antwort 18.05.2026 von Bärbel Bas SPD
Um die Belastung abzumildern bzw. bei kleinen Betriebsrenten ganz zu beseitigen, wurde 2020 für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein dynamischer Freibetrag eingeführt, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr auf Betriebsrenten anfallen. Im Jahr 2026 liegt der Freibetrag bei 197,75 Euro monatlich. Diese nach vielen Jahren politischer Diskussionen gefundene Kompromisslösung ist auch aus meiner Sicht vernünftig und sozial ausgewogen. Sie trägt zum einen den berechtigten Interessen der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner nach mehr Beitragsgerechtigkeit Rechnung, behält zum anderen aber auch die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick.