
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de


Der Deutsche Bundestag hat damit eine gute Grundlage geschaffen, um die Arbeit von Interessenvertretern transparent zu regeln. Für Lobbyisten gilt eine Eintragungspflicht, bevor sie an Abgeordnete, an Fraktionen sowie deren Mitarbeiter herantreten. Das gleiche gilt auch bei Interessenvertretungen gegenüber der Bundesregierung.

Die Bundesregierung will digitale Arbeitsprozesse stärken, Fortbildungsprogramme ausbauen und gleichzeitig überflüssige Bürokratie abbauen.


Wenn Ihnen die angefragten Informationen nicht vorliegen und auch nicht ohne erheblichen Aufwand besorgt werden können, kann Ihnen das Gericht das nicht zum Vorwurf machen. Dementsprechend sieht § 27 FamFG auch keine Rechtsfolgen vor, wenn angefragte Informationen nicht beigebracht werden können.

Nach meiner Auffassung ist da § 26 FamFG eindeutig.