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Christoph de Vries
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Frage von Daniel K. •

Wie soll es in Deutschland mit dem Beamtentum weitergehen, wenn es dauerhaft von der Regierung ausgenutzt wird?

Die Diäten werden in erheblichem Umfang automatisch erhöht. Gleichzeitig warten Bundesbeamte seit 5 Jahren auf eine verfassungsgemäße Alimentation. Die Anhebung der Wochenarbeitszeit wurde seit 19 Jahren nicht zurückgenommen.

Ich mache mir keine Hoffnung, dass die jüngste Tariferhöhung im öffentlichen Dienst auf Bundesbeamte übertragen wird. Damit setzt sich ein Trend fort, der für viele zu einem Reallohnverlust von über 10 % geführt hat – während PKV, Mobilitätskosten und Mieten jährlich deutlich steigen.

Es wird Zeit, auf der politischen To-Do-Liste aufzutauchen – und zwar ganz oben. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist keine theoretische Idee, sondern eine verfassungsrechtliche Verpflichtung.

Daher meine Frage: Wenn selbst Grundlegendes wie Besoldung dauerhaft vertagt wird – wie soll das Beamtentum dann noch als attraktive Perspektive bestehen, etwa für junge Menschen im Polizei-, Justiz- oder Verwaltungsdienst? Wie soll es generell mit dem Beamtentum weitergehen?

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für ihre Nachricht. Das Berufsbeamtentum ist ein tragendes Element unseres demokratischen Rechtsstaates. Unsere Beamtinnen und Beamten übernehmen täglich eine Vielzahl an Aufgaben, die für das Funktionieren unseres Landes und das Wohl der Gesellschaft unerlässlich sind.

Der Wettbewerb um die besten Köpfe ist mit Blick auf demographische und gesellschaftliche Entwicklungen auch für die Bundesverwaltung eine Herausforderung. Dennoch ist die Ausgangslage für den öffentlichen Dienst beim Wettbewerb um Nachwuchskräfte besser als oftmals angenommen. 

So hat die Bundesregierung mit verschiedenen Maßnahmen reagiert, um attraktive Arbeitsbedingungen zu erhalten und diese weiter zu verbessern:

Die Einführung vielfältiger Instrumente zur Personalgewinnung und -bindung – wie teilweise höher bezahlte Eingangsämter, flexibel einsetzbare Personalgewinnungs- und -bindungsprämien und die verbesserte Anerkennung von Erfahrungszeiten – sind hierfür als Beispiele anzuführen. Regelmäßig werden dabei die existierenden rechtlichen Instrumente evaluiert und soweit erforderlich praxisgerecht angepasst und flexibilisiert.

Bereits jetzt werden den Beamtinnen und Beamten des Bundes zahlreiche Möglichkeiten geboten, ihre Arbeitszeit flexibel auszugestalten und Beruf, Familie und Pflege besser zu vereinbaren – etwa durch die Möglichkeit zur Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden für Beamtinnen und Beamte, die nahe Angehörige pflegen oder für ein Kind unter 12 Jahren Kindergeld erhalten, sowie durch Teilzeit, Gleitzeit, Sabbaticals, Langzeitkonten oder das mobile Arbeiten. Vor diesem Hintergrund sollte sich die Diskussion um eine attraktive und beschäftigtenfreundliche Arbeitszeitgestaltung nicht auf die Höhe der Wochenarbeitszeit beschränken. Der öffentliche Dienst hat seine Krisenfestigkeit und hohe Leistungsfähigkeit in den letzten Jahren bewiesen und wird diese auch weiterhin sicherstellen. Dies gilt insbesondere angesichts der ressourcenintensiven Aufgaben in der Bundesverwaltung, der nach wie vor bestehenden hohen Arbeitsbelastung und den von der demografischen Entwicklung geprägten Personalbedarfen der Bundesverwaltung.

Den Bereich der Personalentwicklung gestaltet der Bund sowohl horizontal als auch vertikal durchlässig aus. Für den Wechsel in höhere Laufbahnen stehen bereits mehrere Instrumente zur Verfügung. Diese sehen unterschiedliche Verfahren zur erforderlichen Qualifizierung für die Aufgaben der jeweiligen höheren Laufbahn vor. Derzeit werden sowohl die Einführung weiterer Verfahren als auch eine Erleichterung bei den Zulassungsvoraussetzungen für die bestehenden Verfahren geprüft. Die rechtlichen Grundlagen für den Wechsel in eine andere Laufbahn derselben Laufbahngruppe (sog. horizontaler Laufbahnwechsel) sind bereits erheblich flexibilisiert, so dass bei entsprechendem dienstlichem Bedarf davon Gebrauch gemacht werden kann. 

In dieser Legislaturperiode sind darüber hinaus weitere Vorhaben geplant: Die Bundesregierung will digitale Arbeitsprozesse stärken, Fortbildungsprogramme ausbauen und gleichzeitig überflüssige Bürokratie abbauen. Das verbessert nicht nur die Effizienz der Verwaltung, sondern erhöht auch die Zufriedenheit der Beschäftigten im Staatsdienst.

Zudem ist im Koalitionsvertrag das Ziel verankert, „durch eine Fachkräfteoffensive die Qualität und Verlässlichkeit im öffentlichen Dienst“ zu sichern. Gerade auch zur Bewältigung der sicherheitspolitischen Zeitenwende ist der Bund zur personellen Ertüchtigung auf hochqualifiziertes Personal angewiesen. Ich freue mich, dass die Bundesregierung gestern  Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte des Bundes beschlossen hat. Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten des Bundes sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten dadurch im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026 nach Aufhebung der vorläufigen Haushaltsführung Abschlagszahlungen. Genauere Informationen finden Sie unter: 

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/09/abschlag-uebertrag-tarif.html

Mit freundlichem Gruß 

Christoph de Vries 

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