
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de


Das Register dient der eindeutigen Identifizierbarkeit in amtlichen Systemen, etwa bei Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr. Ein bloßer Wechsel von Namen oder Geschlechtseintrag darf die Nachvollziehbarkeit nicht unmöglich machen. Es geht nicht um Diskriminierung, sondern um Sicherheit und Rechtsklarheit – diese Maßnahme halte ich daher für sachlich gerechtfertigt.

Eine regelmäßige Erneuerung der Zusammensetzung von Fraktionen finde ich durchaus richtig und wichtig, drei Legislaturen finde ich dafür eine gute Größe.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer einstweiligen Anordnung festgestellt, dass eine Auslieferung von Maja T. rechtlich nicht in Betracht kommt. Zum Zeitpunkt des Erlasses dieser einstweiligen Anordnung war die Auslieferung allerdings bereits vollzogen, so dass jetzt keine rechtliche Möglichkeit mehr besteht, um die einmal ausgelieferte Person nach Deutschland zurück überstellen zu lassen.

