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Christine Schneider
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Frage von Karlheinz V. •

Hallo Frau Schneider, wie stehen Sie zu der geplanten Altautoverordnung 2026 welche ein Verkaufsverbot von PKWs ohne gültige Hauptuntersuchung (TÜV) vorsieht ?

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52023PC0451
und hier einfacher zu verstehen: https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/gebrauchtwagen-verkauf-in-der-eu-kein-verkauf-ohne-tuev-oder-gutachten/Im letzten Jahr wurde versucht (zum Glück ist die Verordnung abgelehnt worden), dass PKWs welche älter als 10 Jahre sind, jährlich zu HU müssen - obwohl dies nachweislich nicht zu einer erhöhten Sicherheit im Straßenverkehr führen würde.
Dieses Jahr nun obige Verordnung, dass nur noch PKWs mit gültiger HU verkauft werden dürfen, auch von privaten Verkäufern.Für mich drängt sich die Frage auf, ob hier nicht die Prüfstellen-Lobby nach Wegen sucht mehr Prüfungen und somit mehr Geschäft zu realisieren.
Des Weiteren muss man sich fragen, warum der private Verkauf von Wirtschaftsgütern hier geregelt werden muss. Was ist der Unterschied zu einer defekten Waschmaschine.Ich werde diese Frage auch an andere EU Politiker richten und freue mich auf Ihre Antwort.
Danke.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr V.

vielen Dank für Ihre Stellungnahme und Anmerkungen zur geplanten Altfahrzeugverordnung der Europäischen Kommission. 

Die Automobilindustrie ist einer der größten Verwender von Rohstoffen wie Stahl, Aluminium, Kupfer und Kunststoffen. Durch Verbesserungen bei der Sammlung, Demontage und Behandlung von Altfahrzeugen, soll durch die Altfahrzeugverordnung sichergestellt werden, dass mehr wertvolle Ressourcen zurückgewonnen werden und in der EU bleiben.

Die Altfahrzeugverordnung leistet daher einen Beitrag zu europäischen Umwelt- und Klimazielen und stärkt die Resilienz der Europäischen Union gegenüber Engpässen in Lieferketten und verringert die Abhängigkeit von Rohstoffimporten. 

Mit diesen Vorgaben setzt die EU klare Anreize für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft im Fahrzeugsektor und stärkt gezielt Innovationen im hochwertigen Recyclingbereich. Zugleich trägt das Regelwerk dazu bei, Europas strategische Ressourcenunabhängigkeit zu erhöhen.

Der Gesetzesvorschlag soll die Nachverfolgbarkeit von Fahrzeugen in der EU verbessern, um Millionen Fahrzeuge mit unbekanntem Verbleib zu erfassen und illegale Verschrottung sowie problematische Exporte zu verhindern.

Ein zentraler Erfolg des Europäisches Parlament ist dabei: Für private Verkäufer wird es grundsätzlich keine neuen pauschalen Nachweispflichten geben.

Ursprüngliche Forderungen vom Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission wurden nach umfassenden Nachweisen beim Verkauf von Gebrauchtwagen innerhalb der EU vom Parlament als unverhältnismäßig abgelehnt.

Stattdessen gilt künftig ein gezielter Ansatz: Zusätzliche Nachweispflichten greifen nur in risikobehafteten Fällen, etwa bei Verdacht durch Behörden, bei Unfallfahrzeugen oder bei Onlineverkäufen ohne persönliche Übergabe.

Für private Direktverkäufe bleibt der Aufwand damit bewusst gering. Strengere Pflichten gelten zudem für gewerbliche Händler, die die Verkehrstauglichkeit eines Fahrzeugs z.B. durch ein TÜV-Zertifikat, eine technische Bewertung oder ein Gutachten nachweisen müssen.

Der Vorschlag, der unter anderem die jährliche HU für Fahrzeuge älter als 10 Jahre vorschreiben wollte, ist von dem Verkehrsausschuss des europäischen Parlaments in einer Positionierung am 5. Mai abgelehnt worden. Diese Entscheidung muss nun vom gesamten Europäischen Parlament bestätigt werden, was voraussichtlich Mitte Mai geschehen wird. Danach wird die Abstimmung mit den einzelnen Mitgliedstaaten über die finale Form der Gesetzgebung beginnen. Wir als CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament setzen uns auch weiterhin dafür ein, die Verkehrssicherheit in Europa zu stärken, ohne Verbraucher sowie Unternehmen weiter zu belasten.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Schneider

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