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Eine wohnortnahe und barrierefreie Versorgung von Patient*innen wichtig. Den Gesetzentwurf in der aktuellen Fassung werden wir daher als SPD nicht mittragen.


Vielen Dank für Ihre Frage.

Diese Vorgehensweise trägt dem Umstand Rechnung, dass die Deutsche Rentenversicherung eine Anpassung für die rund 22 Millionen Renten, die hiervon betroffen sind, nur in einem automatisierten Auszahlungs- und Bescheidverfahren vornehmen konnte. Eine Beitragssatzanhebung mit differenzierten Beitragssatzhöhen war aufgrund fehlender Vorlaufzeit technisch nicht umsetzbar. Ab August 2025 sind die Beiträge zur Pflegeversicherung aus Renten dann fortlaufend – mit dem Beitragssatz von 3,6 Prozent – ohne den zusätzlichen Beitragssatz von 1,2 Prozent zu erheben.

Die Vorbereitungen für die Übertragung und notwendigen Abstimmungen in der Bundesregierung laufen dazu