Frage von Vincent G. • 17.01.2025

Antwort von Christian Bernreiter CSU • 04.02.2025
Sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, besteht bereits ein allgemeines Informationszugangsrecht. Ein IFG würde keinen Mehrwert bieten.
Sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, besteht bereits ein allgemeines Informationszugangsrecht. Ein IFG würde keinen Mehrwert bieten.
Unser Ziel ist es, durch eine kluge Kombination beider Formen die Demokratie insgesamt zu stärken und den Menschen mehr Möglichkeiten zur Mitgestaltung zu geben.
Das Petitionswesen wurde seit dem Ende der letzten SPD geführten Bundesregierung von CDU/CSU 16 Jahre lang stiefmütterlich behandelt.