Strafverfahren gegen Abgeordnete werden aus den gleichen Gründen eingeleitet wie gegen alle Bürgerinnen und Bürger. Lediglich die in Artikel 46 GG geregelte Immunität stellt eine besondere Regelung zum Schutz der Arbeit von Bundestagsabgeordneten dar, schützt aber nicht vor Strafe. Zu den kriminologischen Aspekten kann ich Ihnen nichts sagen, dafür sind die Ermittlungsbehörden zuständig und zum Glück hatte ich selbst bislang keine praktischen Berührungspunkte mit entsprechenden Verfahren gegen Abgeordnete.
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Antwort 12.05.2026 von Matthias Hiller CDU
Antwort ausstehend von Till Backhaus SPD
Antwort 08.05.2026 von Christoph Ploß CDU
Bitte wenden Sie sich hierfür an Fachleute, die sich mit diesem Thema beschäftigen.
Antwort 08.05.2026 von Sebastian Münzenmaier AfD
Ob und warum Strafverfahren gegen Politiker geführt werden oder nicht, entscheiden in Deutschland die Ermittlungsbehörden, sprich Polizei und Staatsanwaltschaft.
Antwort ausstehend von Patricia Lips CDU
Antwort ausstehend von Christina Baum AfD