
Antwort ausstehend von Anja von Marenholtz-Diemer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Selbst bei unmittelbarem Bezug zum Verfolgungsschicksal der Opfer, bleibt der Verkauf derartiger Gegenstände an Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken und Archive weiterhin möglich (vgl. § 2 Nr. 1 des Gesetzesentwurfs).