Antwort 18.09.2026 von Thorsten Frei CDU
Konsequente Rückführung und erfolgreiche Integration sind deshalb für mich kein Widerspruch.
Konsequente Rückführung und erfolgreiche Integration sind deshalb für mich kein Widerspruch.
Die Kontrolle des Verfassungsschutzes erfolgt in Sachsen-Anhalt durch das Parlamentarische Kontrollgremium. Das Recht der Opposition, ihre Kontrollrechte in diesem Gremium wahrzunehmen, ist bereits heute verfassungsrechtlich gesichert.
Als Linke stehen wir für eine enge parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes und hätten uns einer Verfassungsänderung in einer Sondersitzung nicht verwehrt, wenn diese sinnvolle Mechanismen zur Kontrolle in der Landesverfassung festgeschrieben hätte.
