Antwort 10.07.2026 von Simone Borchardt CDU
Sonderstellung schützt nicht vor Unterversorgung, darum das neue Gesetz.
Sonderstellung schützt nicht vor Unterversorgung, darum das neue Gesetz.
Die von Ihnen angesprochenen Änderungen des Informationsfreiheitsrechts betreffen ein Gesetzgebungsvorhaben auf Bundesebene. Als Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses habe ich auf die entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen keinen unmittelbaren Einfluss.
Ich werde mich weiterhin vehement für eine Weiterentwicklung des IFG zu einem echten Bundestransparenzgesetz einsetzten, mit einem Recht auf Open Data, sodass Behörden proaktiv Informationen zugänglich machen.
Die Kommission empfiehlt nicht nur den Aufbau einer neuen Kapitalrente, sondern auch zahlreiche Strukturreformen innerhalb des bestehenden Rentensystems.