Antwort 14.08.2026 von Silke Seif CDU
Zu Ihrer Frage: Ich unterstütze die in Punkt 32 des Koalitionsausschuss-Beschlusses vom 2. Juli 2026 vereinbarten Änderungen und halte sie für richtig.
Zu Ihrer Frage: Ich unterstütze die in Punkt 32 des Koalitionsausschuss-Beschlusses vom 2. Juli 2026 vereinbarten Änderungen und halte sie für richtig.
Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte