Antwort 08.09.2026 von Tanja Machalet SPD
Die Bundesregierung hat inzwischen klargestellt, dass zuckerfreie Getränke wie Cola Zero und andere mit Süßungsmitteln gesüßte Light- und Zero-Produkte nicht von der geplanten Abgabe nicht von der geplanten Abgabe erfasst werden sollen.