Antwort 16.09.2026 von Bärbel Bas SPD
Die Leistungen, die Beamtinnen und Beamte im Pflegefall erhalten, sind grundsätzlich identisch mit denen für Versicherte in der sozialen Pflegeversicherung.
Die Leistungen, die Beamtinnen und Beamte im Pflegefall erhalten, sind grundsätzlich identisch mit denen für Versicherte in der sozialen Pflegeversicherung.
Ich habe das mehrfach erklärt, ich glaube mittlerweile sogar einmal getanzt.
Volksentscheide sind ernst zu nehmen. Eine Vergesellschaftung muss den verfassungsrechtlich gebotenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.
Da öffentliche Foren oftmals von interessierten Personen und Lobbygruppen missbräuchlich genutzt werden, habe ich mich entschieden, grundsätzlich keine Fragen auf „Abgeordnetenwatch“ zu beantworten
Mir ist auch weiterhin wichtig, dass die psychotherapeutische Versorgung nicht geschwächt wird und dass die angekündigten Verbesserungen auch in der Praxis ankommen.