Antwort 10.09.2026 von Derya Çağlar SPD
Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass ich mich zu Themen außerhalb des Einflussbereiches meines Mandates nicht äußere.
Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass ich mich zu Themen außerhalb des Einflussbereiches meines Mandates nicht äußere.
Ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht kann nach unserer Rechtsordnung nur durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung als Verfassungsorgane eingeleitet werden. Es handelt sich somit nicht um Entscheidungen von einzelnen Parteien oder Landesverbänden.