Antwort 10.07.2026 von Nina Scheer SPD
Die SPD spricht sich gegen die Abschaffung dieser Vorschrift aus, weil Hass, Bedrohungen und Einschüchterungen gegenüber Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern zunehmen
Die SPD spricht sich gegen die Abschaffung dieser Vorschrift aus, weil Hass, Bedrohungen und Einschüchterungen gegenüber Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern zunehmen
Den Antrag der AfD-Fraktion, den Straftatbestand der Politikerbeleidigung (§ 188 StGB) ersatzlos zu streichen, haben wir abgelehnt, weil eine ersatzlose Streichung einen Schutz aufgäbe, dessen Zweck in der Debatte häufig übersehen wird. Dass es Reformbedarf gibt, schließen wir damit aber ausdrücklich nicht aus.
§ 188 StGB stuft die Ehre von Politikerinnen und Politikern nicht höher ein als die anderer Menschen
Ich verstehe die Sorgen vieler Psychotherapeuten. Der Gesetzentwurf wird aktuell beraten, Auswirkungen werden geprüft und Versorgung bleibt zentral.