Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die nötige gesetzliche Anpassung des IFG ist noch im parlamentarischen Verfahren im Deutschen Bundestag sorgfältig zu beraten. Das IFG wird nicht abgeschafft.
Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes ist nicht zustimmungsfähig.
Ich betrachte den Zugang zu amtlichen Informationen als ein wichtiges Bürgerrecht.
Dementsprechend kommt dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf freien Informationszugang im Hinblick auf den öffentlichen Sektor eine wichtige Bedeutung zu.
Eine IFG-Reform darf Transparenz nicht aushöhlen. Einen Gesetzentwurf mit höheren Zugangshürden würde ich nach heutigem Stand ablehnen.